Bundesregierung und Kreditversicherungsbranche einigen sich auf einen Schutzschirm in Höhe von 30 Mrd. EUR

Schutzschirm Regenschirm bei Regen

Bundesregierung und Kreditversicherungsbranche einigen sich auf einen Schutzschirm in Höhe von 30 Mrd. EUR

Die Unternehmen der Kreditversicherungswirtschaft in Deutschland haben sich mit der Bundesregierung auf einen sehr weitreichenden Schutzschirm vertraglich geeinigt. Den deutschen Unternehmen soll damit in der Corona-Krise durch die Kreditversicherer die notwendige Unterstützung mit Bezug auf deren Lieferketten ermöglicht werden. Es soll insbesondere gewährleistet werden, dass der bisher durch die Kreditversicherer in Form von gezeichneten Limiten zur Verfügung gestellte Deckungsschutz trotz der sich teils dramatischen negativen Entwicklung der Bonität der Einzelunternehmen bzw. deren Branchen aufrecht erhalten werden kann.

Der Schutzschirm umfasst eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen, bezogen auf alle Kreditversicherungsunternehmen, in Höhe von insgesamt 30 Milliarden EUR. Er bezieht sich ausschließlich auf versicherte Forderung deutscher Versicherungsnehmer und deren in einem deutschen Warenkreditversicherungsvertrag mitversicherten Tochterunternehmen im Ausland.

Insbesondere Unternehmen, deren finanzielle Schwierigkeiten durch die eingetretenen Krise und deren Auswirkungen entstanden sind soll damit geholfen werden. Ausdrücklich ausgenommen auf diese Vereinbarung sind Unternehmen, die bereits vor Beginn der Krise in finanziellen Schwierigkeiten waren.

Kreditversicherer tragen bis zu 500 Mio. Eigenanteil und geben 65% der Prämienainnahmen an den Bund ab!

Die Kreditversicherungen betonen ausdrücklich, dass die mit der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung kein „Freifahrtschein“ bedeute, der Deckungsschutz-Übernahmen ohne vernünftige Risikobeurteilung erlauben würde. Man trägt weiterhin eigenes Risiko bis zu einer Gesamtsumme von 500 Millionen EUR sowie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. Damit ist man auch weiterhin selbstständig für entsprechende Entscheidungen (insbesondere Kreditlimitentscheidungen) verantwortlich.

Es wird ausdrücklich betont dass keine Verstaatlichung der Unternehmen vorliegt. Es handelt sich vielmehr um eine gemeinsam mit dem Bund getroffene Maßnahme, um deutschen Unternehmen, insbesondere im Mittelstand zu unterstützen. Das Ziel ist, das Vertrauen in den Handel und die Industrie aufrecht zu erhalten, indem man mit dieser Vereinbarung in die Lage versetzt wird, bisher getroffene Deckungszusagen für Unternehmen auch während der Krise weiterhin aufrecht zu erhalten.

Der Schutzschirm soll möglichst gewährleisten, dass vor der Krise gesunde deutsche Unternehmen trotz erheblich steigenden Ausfallrisiken weiterhin gedeckt werden können, um die Lieferketten aufrecht zu erhalten.

Einzelheiten zusammengefasst

Die Einzelheiten der Vereinbarung hat der Kreditversicherer Euler Hermes in einer Pressemitteilung wie folgt zusammengefasst:

  • Kreditversicherungen und Bund treffen weitreichenden gemeinsame Vereinbarung, um deutsche Unternehmen und ihre Lieferketten in Zeiten von Corona abzusichern
  • der mit dem Bund vereinbart Schutzschirm ist eine gemeinsame Maßnahme: er soll gewährleisten dass zuvor gesunden Unternehmen trotz erheblich steigender Ausfallrisiken weiterhin genügend Deckungszusagen (Kreditlimite) zur Verfügung stehen
  • Bund übernimmt eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen an Warenkredit versicherte Unternehmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden EUR
  • Kreditversicherungen leisten substantiellen Eigenbeitrag für deutsche Wirtschaft: Sie geben 65 % ihrer Prämieneinnahmen an den Bund ab und tragen Verluste in Höhe von bis zu 500 Millionen EUR sowie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen
  • deutsche Kreditversicherungen geben in Deutschland Deckungszusagen in Höhe von mehr als 400 Milliarden EUR.

Die Kreditversicherer werden auch weiterhin Kreditrisiken analysieren und Bonitätseinschätzungen treffen. Somit  wird es auch in Zukunft trotz der nun gefassten Vereinbarungen Anpassungen von Kreditlimite geben, die sich nach der individuellen finanziellen Lage der betroffenen Unternehmen richten.

Kautionsversicherung und Vertrauensschadenversicherung bisher außen vor!

Zum bisherigen Zeitpunkt umfasst die Vereinbarung ausschließlich den Bereich der Absicherung kurzfristiger und langfristiger Forderungen (sogenannte Warenkreditversicherung und sogenannte Investitionsgüterkreditversicherung). Die Bereiche Kautionsversicherung (Bürgschaften und Avale) und Vertrauensschadenversicherung fallen derzeit nicht unter diese Vereinbarung.