Voraussetzung für Factoring

Welche Unterlagen werden benötigt?

Worauf achtet eine Factor bei der Angebotskalkulation? Welche Unterlagen werden zur Prüfung von Factoring benötigt? Was ist die „Factorabiliät“ und welche Rolle spielt sie im Factoring? Diesen und weitere Fragen widmen wir uns im vorliegenden Artikel um unseren Kunden den Hintergrund von Factoring näher zu erläutern.

Factoring Kreditversicherung Analyse Prüfung

Voraussetzungen für Factoring:

Factoring stellt eine so genannte „Asset Based“-Finanzierung dar. Das bedeutet, dass Factoring kein klassisches Kreditgeschäft ist, wie es von Banken angeboten wird. Es kommt neben der Bonität auch auf das zu verkaufenden „Gut“, also die Forderung an.

Banken müssen in ihrer Prüfung besonderen Wert auf die Einschätzung der Bonität des potentiellen Kreditnehmers legen. Sie lässt den Rückschluss zu, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der gewährte Kredit während bzw. nach Ablauf der Kreditlaufzeit vom Kreditnehmer zurückgezahlt werden kann.

Für Factoringunternehmen spielt diese Einschätzung grundsätzlich ebenfalls eine wichtige Rolle. Allerdings stellen sie in ihrer Prüfung noch stärker auf das eigentliche „Asset“, also die zu kaufende Forderung ab.

Das bedeutet, dass der Factor neben der Bonität des Kunden, die so genannte „Factorabilität“ der Forderungen bewertet. Unter „Factorabilität“ versteht man die Verkaufsfähigkeit der Forderungen. Hierbei kommt es unmittelbar auf die „Werthaltigkeit in Bezug auf die Durchsetzbarkeit“ der Forderung an.

Für den Fall, dass der Forderungsverkäufer (das sogenannte Anschlusshaus) während der Vertragslaufzeit insolvent werden würde, ist die Rückzahlung eines Kredits für eine Bank hochgradig gefährdet bzw. oftmals uneinbringlich.

Für einen Factor stellt sich die Situation anders dar. Ist der Forderungsverkäufer insolvent, kompliziert dies Lage für den Factor zwar ebenfalls. Für die die Höhe des Schadens des Factors ist allerdings entscheidend, ob Schuldner trotzdem die gekauften Forderung ohne Einsprüche zahlen werden oder ob sie ggf. belastbare Einwände gegen die Zahlung vortragen.

Das bedeutet also, dass die Einschätzung über die Factorabilität der Forderungen eine äußerst wichtige Rolle in der Prüfung darstellt. Je besser die Factorabilität der zu kaufenden Forderungen eingeschätzt werden kann, umso mehr Abstriche ist der Factor bereit, in Bezug auf die Bonität des Anschlusshauses in Kauf zu nehmen.

Umgekehrt wird an die Bonität des Anschlusshauses eine umso höhere Anforderungen gestellt, umso schwächer die Factorabilität der Forderungen eingeschätzt wird. Werden beide Bereich als schwach bewertet ist Factoring schwer umsetzbar.

Optimaler Weise sollten beide Bereiche – Bonität des Anschlusshauses und Factorabilität der Forderungen – als gut bewertet werden, um Factoring bestmöglich umzusetzen. Dies ist aber nicht immer der Fall.

Prüfung der Bonitätsprüfung als Voraussetzung im Factoring:

Im Rahmen der Bonitätsprüfung prüft der Factor so genannte „banken-übliche Unterlagen“. Es handelt sich hierbei in erster Linie um die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und gegebenenfalls Planzahlen für das laufende und kommende Geschäftsjahr.

Prüfung der Werthaltigkeit/Factorabilität als Voraussetzung im Factoring:

Die Werthaltigkeit der Forderung richtet sich insbesondere nach der juristischen Solidität der Forderung. Es geht dabei um die Einschätzung der Durchsetzbarkeit der Forderungen. Das bedeutet im engeren Sinne welche Einwände seitens der Schuldner vorgebracht werden könnten, die Forderungen nicht oder nicht vollständig zahlen zu müssen.

Zum Beispiel wird die Durchsetzbarkeit einer Forderung aus Kaufvertrag über ein standardisiertes Produkt ist, als weniger angreifbar bewertet. Weniger angreifbar heißt in diesem Zusammenhang, dass objektiv recht einfach nachvollziehbar ist, ob die Leistung in Form von Lieferung der richtigen Ware erfüllt wurde. Sofern dies der Fall ist, ist der Abnehmer der Ware, also der Forderungsschuldner, regelmäßig aus § 433 Abs. 2 BGB zur Zahlung der Forderung verpflichtet.

Er kann Einwendungen nur dann geltend machen, wenn ein Mangel der Ware oder sonstige Schlechtleistung seitens des Lieferanten vorliegen (zum Beispiel dass die Menge der bestellten Waren bei Lieferung unterschritten wurde oder dass die falsche Ware geliefert wurde).

Im Gegensatz dazu gilt die Durchsetzbarkeit von Forderungen auf Abschlagszahlungen im Rahmen von Projektgeschäften, oftmals als eher angreifbar. Solche Konstellationen kommen zum Beispiel in der Branche Anlagen-und Maschinenbau vor. Erfahrungsgemäß neigen Schuldner eher dazu die Zahlung solcher auszuführen, wenn das Projekt von dem Auftragnehmer nicht mehr zu Ende geführt werden kann; eben, weil er beispielsweise insolvent wurde.

Solche Abschlagszahlungen werden oftmals im initial geschlossenen Projektvertrag zwischen den Parteien vereinbart und richten sich nach erreichten Zwischenschritten im Projekt. Zum Beispiel sind Regelungen wie  „40% der Projektsumme werden zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft der Maschinenteile zur Zahlung fällig“ bekannt.

Im Falle eines Inkassos einer solchen Forderung besteht die Gefahr, dass der Schuldner Einwände gegen die Forderung gelten macht, weil er einwendet, dass die Gesamt-Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

Für einen Factor bedeutet dies, dass er sich im schlimmsten Fall (wenn der Forderungsverkäufer insolvent sein sollte) mit dem Schuldner über branchen- und auftragsspezifische Details auseinandersetzen muss, um die Zahlung der Forderungen durchzusetzen. Diese Auseinandersetzungen bedeuten für den Factor nicht kalkulierbare Kosten sowie unkalkulierbare Zeitabläufe, bis hin zur Uneinbringlichkeit der Forderung.

Deshalb wird regelmäßig von Factoringunternehmen ein Kauf solcher Forderungen abgelehnt.

Welche Rolle spielen Bonusvereinbarungen und Gegenforderungen im Factoring?:

Weitere Beispiele für eine eher schwächere Werthaltigkeit von Forderungen sind Bonusvereinbarungen oder Gegenforderungen zugunsten des Forderungsschuldners.

Ein Factor kauft im Rahmen des Factorings Forderungen und zahlt den 100 %igen Gegenwert der Forderung an den Verkäufer. Dabei ist er der Annahme, dass der Forderungsschuldner die Forderung zu einem späteren Zeitpunkt zu 100 % begleichen muss. Sollte der Schuldner Bonusforderungen oder sonstige Gegenforderungen dann bei Zahlung mit der Hauptforderung aufrechnen können, würde dies zulasten der zu 100% gekauten Forderung des Factors geschehen.

Insofern werden solche Vereinbarungen im Rahmen der Angebotserstellung von vorneherein geprüft. Solche Situationen werden in der Regel mit Sonder-Rückstellungen gelöst. Dabei wird ein Teil des Kaufpreises zunächst außerhalb der zur Verfügung gestellten Liquidität zurückgestellt bis der Schuldner die Forderung beglichen hat. Wird die Forderung vom Schuldner aufgrund solcher Vereinbarungen nur zum Teil gezahlt steht die Differenz aus der Sonderrückstellung dem Factor zu.

Um die Werthaltigkeit der Forderungen prüfen zu können benötigt der Factor Unterlagen, aus denen die juristische Basis der Forderungen hervorgeht. Dies sind in erster Linie die vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen des Anschlusshauses. Sofern vorhanden werden des Weiteren eventuelle mit einzelnen Schuldnern geschlossene bilaterale Verträge geprüft. Außerdem werden Rahmenverträge, welche der Forderungsverkäufer mit seinem Abnehmer (oftmals Großabnehmer) geschlossen hatte geprüft. Aus diesen Rahmenverträgen gehen dann solche typische Vereinbarung wie Boni- oder Rückgaberechte heraus hervorgehen.

Benötigte Unterlagen zur Prüfung von Factoring:

Wenn wir beauftragt werden für unsere Kunden die Umsetzbarkeit eines Factoring-Engagements zu prüfen analysieren wir zunächst die für Factoring wesentlichen Unterlagen. Aus diesen Unterlagen können wir bereits erkennen, wie hoch die Erfolgsaussichten für eine Umsetzbarkeit sind und auf welche Factoringunternehmen es sich lohnt zuzugehen um entsprechende Angebote kalkulieren zu lassen.

Um erste indikative Angebote einzuholen benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Unseren ausgefüllten Factoring-Fragebogen
    • Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
    • Die aktuellste betriebswirtschaftliche Auswertung inklusive Summen und Saldenliste
    • eine tagesaktuelle offenen-Posten-Liste der Debitoren inklusive Summen und Saldenliste
    • eine tagesaktuelle offene-Posten-Liste der Kreditoren inklusive Summen und Saldenliste
    • die allgemeinen Vertragsbedingungen
    • sofern vorhanden die Kreditversicherung Police und die Kreditlimitliste des Warenkreditversicherung Vertrages
    • bei Neugründungen oder im Falle einer Restrukturierung-Situation benötigen wir die Umsatz-, Kosten und Liquiditätsplanung des laufenden und kommenden Geschäftsjahres.

Wie geht es weiter?

Sobald uns diese Angebote vorliegen, bereiten wir diese auf, um unseren Kunden einen vergleichbaren Überblick dieser Angebote vorstellen zu können.

Auf dessen Basis beraten wir unsere Kunden über das weitere Vorgehen und die zu treffende engere Auswahl der Anbieter. Mit den Anbietern der engeren Auswahl führen wir dann die weiteren Detailverhandlungen bis hin zu der Erstellung der finalen Vertragsunterlagen.

Im Rahmen dieser Detailverhandlungen werden noch weitere Unterlagen des Unternehmens von Seiten des Factors geprüft, die dann gesondert während dieser Zeit nachgereicht werden. Welche Unterlagen nachzureichen sind hängt dann davon ab, in welcher Branche oder auch in welcher individuellen Situation sich unser Kunde befindet.

Wir begleiten unseren Kunden über die komplette Laufzeit der Anbahnungsphase bis hin zur Einführung.

Nach Einführung des Factoringverfahrens arbeitet der Kunde im Tagesgeschäft im Wesentlichen mit den Ansprechpartnern des Factoringunternehmens zusammen. Wir stehen ihm während der gesamten Laufzeit allerdings weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten sich Änderungen am Markt oder in der individuellen Situation unseres Kunden ergeben, tragen wir Sorge dafür, dass Probleme gelöst werden bzw. die Verträge angepasst werden können.