StaRUG – Wie das neue Gesetz zur Restrukturierung und Stabilisierung Unternehmen vor der Insolvenz bewahren kann

Wie groß wird die Pleitewelle nach der Pandemie ausfallen? Das lässt sich nicht mit Gewissheit vorhersagen. Um aber finanziell stark angeschlagenen Unternehmen eine Möglichkeit zu geben sich zu entschulden und zu restrukturieren, hat der Gesetzgeber am 01.01.2021 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt: StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz).

Damit können Betriebe frühzeitig auf Probleme reagieren und haben mehr Handlungsoptionen, um sich außerinsolventlich zu sanieren.

Viele Unternehmen sind durch die Pandemie geschwächt. StaRUG bietet verschuldeten Betrieben die Möglichkeit, eine Restrukturierung durchzuführen um eine Insolvenz zu vermeiden. Lesen Sie hier das Wichtigste dazu!

Um was handelt es sich beim neuen Gesetz (StaRUG)?

Ziel des Gesetzes ist die Entschuldung eines Unternehmens, bevor es zur Insolvenz kommt. Dies soll durch Maßnahmen erfolgen, die vom Unternehmen selbst in einem Restrukturierungsplan vorgelegt werden. Außerdem verbleibt auch die Entscheidungsbefugnis über die Umsetzung bei der Geschäftsleitung. Sie kann die Vorgehensweise steuern und das Unternehmen restrukturieren, ohne an Insolvenzverwalter und deren Anweisungen gebunden zu sein. Von dieser Möglichkeit können theoretisch alle Unternehmen Gebrauch machen – von Selbständigen bis zu Großkonzernen. Allerdings wird es einem Einzelunternehmen in der Praxis schwerfallen, den ganzen komplexen Prozess zu durchlaufen.

Warum hat der Gesetzgeber StaRUG auf den Weg gebracht?

Aufgrund der Corona-Krise, die auch der Wirtschaft zugesetzt hat, werden Pleitewellen und mehr Unternehmen in finanziellen Notsituationen erwartet. Deshalb hat der Gesetzgeber mit StaRUG eine Möglichkeit geschaffen, mit der sich Unternehmen selbst sanieren und restrukturieren können, um eine Insolvenz möglichst zu vermeiden.

Mit einem Frühwarnsystem können Unternehmen rechtzeitig Probleme erkennen, die eine zukünftige Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlich machen – und mit dem neuen Gesetz rechtzeitig vorbeugen.

Denn eine Kritik an COVInsAG – das Ende 2020 ausgelaufene Insolvenzaussetzungsgesetz – war, dass damit unumgängliche Insolvenzen aufgeschoben werden und Gläubiger geschädigt würden. Bisher fehlte eine funktionierende Lösung, um sanierungsbedürftige – aber noch nicht zahlungsunfähige – Unternehmen durch geregelte Restrukturierungsmaßnahmen vor einer Insolvenz zu bewahren. Anders als COVInsAG ist StaRUG jedoch als dauerhaftes Gesetz vorgesehen.

Nun können sich Unternehmen in dieser Situation mit geordnet restrukturieren, ohne dass ein Gericht eingebunden werden muss.

Was ist Voraussetzung, um von den Sanierungsinstrumenten des StaRUG Gebrauch machen zu können?

Das Unternehmen darf sich nicht in einer finanziellen Notsituation befinden, die schon eine Insolvenzanmeldung erfordern würde. Das heißt, das neue Gesetz ist für Unternehmen vorgesehen, die in den kommenden 24 Monaten von Zahlungsunfähigkeit bedroht sein werden, sofern nicht mit effektiven Sanierungsmaßnahmen dagegen vorgegangen wird.

Somit haben Unternehmen eine Chance auf Entschuldung und Sanierung ohne Insolvenzverfahren.

Was muss ein Unternehmen tun, um StaRUG anzuwenden?

Die Vorgaben sind bei StaRUG im Vergleich zur Insolvenzanmeldung überschaubarer – es werden keine komplizierten Gutachten benötigt.

Was notwendig ist:

  • Schriftliche Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens ­– und wieso eine Restrukturierung und Sanierung nötig ist.
  • Restrukturierungsplan mit geeigneten Maßnahmen vorlegen.
  • Die grundsätzliche Sanierbarkeit nachweisen – es darf keine akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen.
  • Anzeige beim Restrukturierungsgericht.

Was sind die Pflichten eines Unternehmens während der Restrukturierungsphase nach StaRUG?

Ziel ist, innerhalb eines Zeitrahmens unter gewissem Schutz das Unternehmen finanziell und strukturell zu sanieren. Dafür ist die Geschäftsleitung gesetzlich dazu verpflichtet, einen Restrukturierungsplan inklusive aller dafür vorgesehenen Maßnahmen zu erstellen. Diesem muss von den Gläubigern zugestimmt werden – zu mindestens 75 % des finanziellen Gesamtvolumens. Das Gesetz bietet hier eine Erleichterung, indem keine Einstimmigkeit erzielt werden muss, denn anderenfalls könnten einzelne Gläubiger den Sanierungsplan torpedieren.

Was sind die Grundzüge und der Ablauf von StaRUG?

StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, deutlich vor einer Insolvenz zu handeln und diese durch Sanierungsmaßnahmen zu verhindern. Somit können Unternehmen ihre Forderungen neu regeln und diese auch bei Einspruch vereinzelter betroffener Gläubiger durchsetzen. Anders als bei einer Insolvenz ist der Imageverlust weniger drastisch und die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis bleibt bei der Geschäftsleitung – und nicht beim Insolvenzverwalter.

Ziel ist es, den Sanierungsplan und alle Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens durchzusetzen.

Nach Anzeige beim Restrukturierungsgericht und Vorlage des Sanierungsplans wird über die Maßnahmen und Neuordnung der Forderungen abgestimmt.

In der Planabstimmung – bei der das Unternehmen zusätzlich auch auf Vollstreckungssperren zugreifen kann – wird betroffenen Gläubigern vom Schuldner ein Angebot gemacht. Die Abstimmung gilt bei einer Mehrheit von 75 % als angenommen, und entsprechende Maßnahmen können dann umgesetzt werden.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden durch StaRUG auf die Wirtschaft erwartet?

Die in 2020 entstandene Krise stellte die Wirtschaft vor erheblichen Herausforderungen. Da einige Branchen mit starken Auftragseinbrüchen zu kämpfen hatten und eine zukünftige Pleitewelle befürchtet wurde, musste der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Mit dem neuen Gesetz bekommen Unternehmen ein Instrument, um sich selbst zu sanieren und wieder geschäftsfähig zu werden.

Somit können Unternehmen gerettet werden, die zwar vorübergehend verschuldet, aber grundsätzlich zukunftsfähig sind, und deren Produkte und Dienstleistungen weiterhin gefragt sein werden.

Gläubiger & StaRUG – können Schäden daraus über eine Kreditversicherung abgesichert werden?

Was für das verschuldete Unternehmen eine Hilfe ist, kann für Gläubiger zum Problem werden: Dann nämlich, wenn ein Kunde Sie als Lieferanten über einen Restrukturierungsplan informiert und die meisten Planbetroffenen der Sanierung in vorgelegter Form zustimmen. Das würde für Sie einen Forderungsausfall bedeuten.

Die gute Nachricht jedoch ist, dass durch einen Kreditversicherungsvertrag geschützte Forderungen in diesem Fall sicher sind. Wenn aufgrund von StaRUG Maßnahmen auf Ansprüche verzichtet werden muss, tritt der Versicherungsfall ein und der daraus entstandene Schaden wird kompensiert – unkompliziert und ohne Sonderklauseln.

Es ist daher gerade jetzt sinnvoll, als Lieferant über eine Kreditversicherung nachzudenken, damit Sie vor Forderungsausfällen geschützt sind.

Wenn Sie sich unverbindlich und kostenfrei dazu beraten lassen möchten, sprechen Sie uns an. Wir sind anbieterunabhängiger Kreditversicherungsmakler mit jahrzehntelanger Erfahrung und finden die beste Option für Ihr Unternehmen.