Kommt wegen der Corona-Krise eine Pleitewelle auf Deutschland zu? Lesen Sie hier, wie die Pandemie die Weltwirtschaft bisher beeinflusst hat, wieso die Pleitewelle wahrscheinlich verzögert nach Deutschland kommen wird und wie Sie Ihr Unternehmen vor Insolvenzausfällen und säumigen Geschäftspartnern schützen können.

Der 30 Mrd. EUR Schutzschirm, der gemeinsam mit der Bundesrepublik über die Kreditversicherungsbranche gespannt wurde soll die Lieferketten der deutschen Wirtschaft sichern. Die Kreditversicherer sollen in die Lage versetzt werden ehemals vor der Krise gezeichnete Limit auch während der Krise, trotz der negativen Entwicklungen der Bonitäten, aufrecht zu erhalten. Atradius informiert in seinem Schreiben vom 30.04.2020 darüber wie die Vereinbarung im Hauses Atradius umgesetzt wird.

Die Corona-Krise hat mittlerweile weltweit alle Bereiche des Lebens fest im Griff. Im Folgenden berichten wir unseren Zwischenstand aus Sicht des spezialisierten Versicherungsmaklers für die Bereiche Kredit- & Kautionsversicherung. Wir beschäftigen uns mit den Fragen, hinsichtlich zu erwartenden Insolvenzzahlen und welche Auswirkungen diese gestiegene Risikosituation auf das Verhalten der Kreditversicherer zum aktuellen Zeitpunkt hat. Wir wollen Ihnen ein Gefühl für die Lage in diesen Bereichen vermitteln, damit Sie Ihre Handlungsweise – gerne mit uns zusammen – danach ausrichten können.

Was wird als „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ angesehen? Gehört die Anmeldung von Kurzarbeit dazu? Muss solch ein Umstand dem Kautions-Versicherer gemeldet werden? Welche Folgen ergeben sich daraus, vor Allem auch bei Nichtbeachtung?

Die Unternehmen der Kreditversicherungswirtschaft in Deutschland haben sich mit der Bundesregierung auf einen sehr weitreichenden Schutzschirm vertraglich geeinigt. Den deutschen Unternehmen soll damit in der Corona-Krise

Atradius beantwortet am 09.04.2020 wichtige Fragen zum Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Corona

Atradius informiert am 20.03.2020:

Die Versicherungsnehmer haben mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Möglichkeit Überschreitungen des maximalen Verlängerungszeitraums erst nach 60 statt wie bisher nach 30 Tagen zu melden bzw. den Inkassoauftrag zu erteilen.