Um als Unternehmen wirtschaftlich zu wachsen, die Liquidität zu bewahren und sicher Geschäfte machen zu können, ist eine gute Bonität Voraussetzung. Denn Geschäftspartner, die ein Risiko eingehen – indem sie einen größeren Auftrag vergeben oder als Kreditor Ware mit Lieferziel versenden – wollen sicher sein, dass der Auftrag erfüllt werden kann oder die Zahlung erfolgt. Da ohne Kreditwürdigkeit der finanzielle Spielraum und damit die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens in Gefahr ist, muss die Unternehmensbonität an Kreditgeber strukturiert und vor allem jederzeit glaubwürdig kommuniziert werden. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, um Probleme zu vermeiden und die Unternehmensbonitätbewertung auch in finanziell schwierigen Zeiten möglichst zu erhalten.

Der Brexit ist schon Realität: Großbritannien ist am 31.01.2020 aus der EU ausgeschieden und am 31.12.2020 ist auch die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase vorbei. Danach ist das Vereinigte Königreich endgültig nicht mehr Teil der Zollunion und des Binnenmarkts. Sollten die Verhandlungen über die zukünftigen Handelsbeziehungen scheitern, gibt es keine Fristverlängerung mehr. In jedem Fall müssen sich nicht nur die EU und Großbritannien, sondern auch Unternehmen in Deutschland auf die voraussichtlichen Auswirkungen des Brexits vorbereiten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Entscheidung der EU-Kommission begrüßt. Hiernach können nunmehr Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbindungen (bis zu 24 Monate) auch für Abnehmer mit Sitz in ausgewählten OECD-Ländern über die so genannten Hermesdeckungen gedeckt