Atradius verlängert Fristen in den Policen wegen Corona
Redaktion |
Atradius informiert am 20.03.2020:
Die Versicherungsnehmer haben mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Möglichkeit Überschreitungen des maximalen Verlängerungszeitraums erst nach 60 statt wie bisher nach 30 Tagen zu melden bzw. den Inkassoauftrag zu erteilen.
Ferner können die Versicherungsnehmer auch bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraums ohne die vorherige Zustimmung durch Atradius verlängerte Zahlungsbedingungen vereinbaren, solange die angepassten Zahlungsbedingungen innerhalb der zuvor genannten Frist von 60 Tagen bleiben.
Diese Regelungen gelten für Forerungen, bei denen das Ende des maximalen Verlängerungszeitraums vor dem 01. September 2020 liegt.