Bundesregierung spannt 30 Mrd. EUR Schutzschirm über die Kredit­versicherung

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Bundes­regierung und Kredit­versicherungs­branche einigen sich auf einen Schutz­schirm in Höhe von 30 Mrd. EUR

Die Unternehmen der Kredit­versicherungs­wirtschaft in Deut­schland haben sich mit der Bundes­regierung auf einen sehr weit­reichenden Schutz­schirm ver­traglich geeinigt. Den deutschen Unternehmen soll damit in der Corona-Krise durch die Kredit­versicherer die not­wendige Unter­stützung mit Bezug auf deren Liefer­ketten ermöglicht werden. Es soll ins­besondere gewähr­leistet werden, dass der bisher durch die Kredit­versicherer in Form von ge­zeichneten Limiten zur Ver­fügung gestellte Deckungs­schutz trotz der sich teils dramatischen negativen Entwicklung der Bonität der Einzel­unternehmen bzw. deren Branchen auf­recht erhalten werden kann.

Der Schutz­schirm umfasst eine Rück­garantie für etwaige Entschädigungs­zahlungen, bezogen auf alle Kredit­versicherungs­unternehmen, in Höhe von insgesamt 30 Milliarden EUR. Er bezieht sich aus­schließlich auf versicherte Forderung deutscher Versicherungs­nehmer und deren in einem deutschen Waren­kredit­versicherungs­vertrag mitversicherten Tochter­unternehmen im Aus­land.

Insbesondere Unternehmen, deren finanzielle Schwierig­keiten durch die eingetretenen Krise und deren Aus­wirkungen entstanden sind soll damit geholfen werden. Aus­drücklich aus­genommen auf diese Ver­einbarung sind Unternehmen, die bereits vor Beginn der Krise in finanziellen Schwierig­keiten waren.

Kredit­versicherer tragen bis zu 500 Mio. Eigen­anteil und geben 65% der Prämien­ein­nahmen an den Bund ab!

Die Kredit­versicherungen betonen aus­drücklich, dass die mit der Bundes­regierung getroffenen Verein­barung kein „Freifahrt­schein“ bedeute, der Deckungs­schutz-Übernahmen ohne vernünftige Risiko­beurteilung erlauben würde. Man trägt weiterhin eigenes Risiko bis zu einer Gesamt­summe von 500 Millionen EUR sowie die Ausfall­risiken, die über die Garantie des Bundes hinaus­gehen. Damit ist man auch weiterhin selbst­ständig für entsprechende Entscheidungen (insbesondere Kredit­limit­entscheidungen) verantwortlich.

Es wird aus­drücklich betont dass keine Verstaatlichung der Unternehmen vor­liegt. Es handelt sich viel­mehr um eine gemeinsam mit dem Bund getroffene Maß­nahme, um deutschen Unternehmen, ins­besondere im Mittel­stand zu unterstützen. Das Ziel ist, das Vertrauen in den Handel und die Industrie auf­recht zu erhalten, indem man mit dieser Vereinbarung in die Lage versetzt wird, bisher getroffene Deckungs­zusagen für Unternehmen auch während der Krise weiter­hin auf­recht zu erhalten.

Der Schutz­schirm soll möglichst gewähr­leisten, dass vor der Krise gesunde deutsche Unternehmen trotz erheblich steigenden Ausfall­risiken weiter­hin gedeckt werden können, um die Liefer­ketten auf­recht zu erhalten.

Einzel­heiten zusammen­gefasst

Die Einzel­heiten der Verein­barung hat der Kredit­versicherer Euler Hermes in einer Presse­mitteilung wie folgt zusammen­gefasst:

  • Kredit­versicherungen und Bund treffen weit­reichenden gemeinsame Verein­barung, um deutsche Unternehmen und ihre Liefer­ketten in Zeiten von Corona abzu­sichern
  • der mit dem Bund vereinbart Schutz­schirm ist eine gemeinsame Maß­nahme: er soll gewähr­leisten dass zuvor gesunden Unternehmen trotz erheblich steigender Ausfall­risiken weiterhin genügend Deckungs­zusagen (Kredit­limite) zur Verfügung stehen
  • Bund übernimmt eine Rück­garantie für etwaige Entschädigungs­zahlungen an Waren­kredit versicherte Unternehmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden EUR
  • Kredit­versicherungen leisten substantiellen Eigen­beitrag für deutsche Wirtschaft: Sie geben 65 % ihrer Prämien­ein­nahmen an den Bund ab und tragen Verluste in Höhe von bis zu 500 Millionen EUR sowie die Ausfall­risiken, die über die Garantie des Bundes hinaus­gehen
  • deutsche Kredit­versicherungen geben in Deut­schland Deckungs­zusagen in Höhe von mehr als 400 Milliarden EUR.

Die Kredit­versicherer werden auch weiterhin Kredit­risiken analysieren und Bonitäts­ein­schätzungen treffen. Somit wird es auch in Zukunft trotz der nun gefassten Verein­barungen An­passungen von Kredit­limite geben, die sich nach der individuellen finanziellen Lage der betroffenen Unternehmen richten.

Kautions­versicherung und Vertrauens­schaden­versicherung bisher außen vor!

Zum bisherigen Zeit­punkt umfasst die Verein­barung aus­schließlich den Bereich der Ab­sicherung kurz­fristiger und lang­fristiger Forderungen (sogenannte Waren­kredit­versicherung und sogenannte Investitions­güter­kredit­versicherung). Die Bereiche Kautions­versicherung (Bürg­schaften und Avale) und Vertrauens­schaden­versicherung fallen derzeit nicht unter diese Verein­barung.