Bundesrepublik öffnet Exportgarantien für OECD-Länder
Redaktion |
Exportgarantien auch für OECD-Länder möglich
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Entscheidung der EU-Kommission begrüßt. Hiernach können nunmehr Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbindungen (bis zu 24 Monate) auch für Abnehmer mit Sitz in ausgewählten OECD-Ländern über die so genannten Hermesdeckungen gedeckt werden. Die Regelung ist seit Mitte März wirksam und ist zunächst begrenzt bis zum 31.12.2020.
Damit können Forderungen, die über den privaten Kreditversicherungsmarkt nicht versichert werden ggf. über die so genannte Ausfuhrpauschal-Gewährleistung (APG) der Bundesrepublik Deutschland gedeckt werden. In der APG gelten grundsätzlich nur Geschäfte mit Abnehmern in bestimmten Ländern als deckungsfähig, die regelmäßig vom privaten Versicherungssektor als zu risikoreich eingestuft werden. Sie werden dann von der Bundesrepublik in Abstimmung mit der EU als „deckungsfähig“ erklärt.
Üblicherweise betrifft dies Länder, die als politisch und wirtschaftlich instabiler eingeschätzt werden. Zur Unterstützung der deutschen Exporteure wurden nun im Rahmen der Corona-Krise alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die USA ebenfalls zu deckungsfähigen Ländern erklärt.
Die Ausfuhrpauschalgewährleistung APG
Die Ausfuhrpauschal-Gewährleistung ähnelt konzeptionell der Warenkreditversicherung (WKV). Wie dort können auch im Rahmen der APG revolvierende Geschäftsbeziehungen mit Abnehmer gedeckt werden. Die Zahlungsziellaufzeiten dürfen maximal 12 Monaten betragen. Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Das Deckungskonzept steht Unternehmen mit einem deckungsfähigen Umsatz von mindestens 500.000 EUR zur Verfügung. Sie bietet Schutz gegen Zahlungsausfall aufgrund von
- Insolvenz des Bestellers
- Nichtzahlung der Forderungen innerhalb von 6 Monaten
- Staatlichen Maßnahmen und kriegerischen Ereignissen
- Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
- Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände
Ergänzend können Fabrikationsrisiko-, Beschlagnahme- sowie Vertragsdeckungen und Avalgarantien gedeckt werden. Das Entgelt wird individuell kalkuliert und berechnet sich prozentual vom monatlichen gedeckten Umsatz.
Bei diesen Deckungsarten handelt es sich nicht um Versicherungen des privaten Versicherungsmarktes, sondern im weiteren Sinne um Exportfördermaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Details zu dem Thema finden Sie unter https://www.agaportal.de/exportkreditgarantien/grundlagen/apg
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