Coface beantwortet Fragen zum Versicherungsschutz im Blickwinkel von Corona
Redaktion |

Coface informiert am 06.04.2020
Ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Corona-Pandemie als eine Naturkatastrophe im Sinne des Versicherungsvertrags anzusehen ist?
Die Corona-Pandemie fällt nicht unter den Begriff der Naturkatastrophen, die in unseren Versicherungsverträgen – soweit enthalten – als natürliche Umweltereignisse, wie z. B. Vulkanausbruch, Erdbeben, Flutwelle, Taifun oder Überschwemmung definiert sind.
Ist der Versicherungsschutz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie unter Berufung auf Höhere Gewalt ausgeschlossen?
Die Corona-Pandemie stellt keinen generellen Ausschlussgrund wegen oder im Zusammenhang „Höhere Gewalt“ dar. Unsere Versicherungsverträge kennen den Begriff „Höhere Gewalt“ als Risikoausschluss als solchen nicht.
Der Begriff der Höheren Gewalt ist in jeder Rechtsordnung unterschiedlich definiert, d.h. unterliegt unterschiedlichen Voraussetzungen und hat unterschiedliche Rechtsfolgen. Es ist daher Sache des Versicherungsnehmers im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie in diesem Zusammenhang auf seine Lieferbeziehung und somit mittelbar ggfs. auf den Versicherungsschutz hat.
Ist der Versicherungsschutz bei Vorliegen von Maßnahmen oder Entscheidungen von Hoher Hand, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erfolgen, ausgeschlossen?
Sofern staatliche Maßnahmen oder Entscheidungen von Hoher Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorliegen, sind deren Auswirkungen im konkreten Einzelfall sowohl im Hinblick auf die Maßnahme, als auch deren Folgen zu prüfen. Aufgrund der Vielzahl der derzeit bestehenden und ggfs. künftig noch kommenden staatlichen Maßnahmen lässt sich eine pauschale Aussage an dieser Stelle nicht treffen.