Coface beantwortet Fragen zum Versicherungs­schutz im Blickwinkel von Corona

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News Details HFB Creditversicherungsmakler GmbH

Coface informiert am 06.04.2020

Ist der Versicherungs­schutz aus­ge­schlossen, weil die Corona-Pandemie als eine Natur­katastrophe im Sinne des Versicherungs­vertrags anzu­sehen ist?
Die Corona-Pandemie fällt nicht unter den Begriff der Natur­katastrophen, die in unseren Versicherungs­verträgen – soweit enthalten – als natürliche Umwelt­ereignisse, wie z. B. Vulkan­ausbruch, Erd­beben, Flut­welle, Taifun oder Über­schwemmung definiert sind.

Ist der Versicherungs­schutz vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie unter Berufung auf Höhere Gewalt aus­ge­schlossen?
Die Corona-Pandemie stellt keinen generellen Ausschluss­grund wegen oder im Zusammen­hang „Höhere Gewalt“ dar. Unsere Versicherungs­verträge kennen den Begriff „Höhere Gewalt“ als Risiko­ausschluss als solchen nicht.
Der Begriff der Höheren Gewalt ist in jeder Rechts­ordnung unterschiedlich definiert, d.h. unterliegt unter­schiedlichen Voraus­setzungen und hat unterschiedliche Rechts­folgen. Es ist daher Sache des Versicherungs­nehmers im Einzel­fall zu prüfen, ob und welche Aus­wirkungen die Corona-Pandemie in diesem Zusammen­hang auf seine Liefer­beziehung und somit mittel­bar ggfs. auf den Versicherungs­schutz hat.

Ist der Versicherungs­schutz bei Vorliegen von Maß­nahmen oder Entscheidungen von Hoher Hand, die vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie erfolgen, aus­ge­schlossen?
Sofern staatliche Maß­nahmen oder Entscheidungen von Hoher Hand im Zusammen­hang mit der Corona-Pandemie vorliegen, sind deren Aus­wirkungen im konkreten Einzel­fall sowohl im Hin­blick auf die Maß­nahme, als auch deren Folgen zu prüfen. Auf­grund der Vielzahl der derzeit be­stehenden und ggfs. künftig noch kommenden staatlichen Maß­nahmen lässt sich eine pauschale Aus­sage an dieser Stelle nicht treffen.