Cover-on-Top: Eine Erweiterung Ihres Kreditlimits
Redaktion |
Die Kreditversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko der Zahlungsunfähigkeit Ihres Abnehmers – dem Forderungsausfall. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Versicherer auf Ihren Kunden eine ausreichende Versicherungssumme zeichnen kann – das Kreditlimit. Was aber, wenn das Kreditlimit nicht in der von Ihnen gewünschten Höhe in Ihrem Kreditversicherungsvertrag darstellbar ist, Sie aber Ihren Abnehmer trotzdem in voller Höhe beliefern möchten? Neben Ihrem zusätzlichen Ausfallrisiko kann in solch einem Fall eine bestehende Factoring-Finanzierung nicht die volle Liquidität zur Verfügung stellen.
Die „Cover-on-Top“ oder auch „Top-Up-Deckung“ genannt, ist hierfür die Lösung!
Gründe für Teilzeichnungen und Ablehnungen
Um Versicherungsschutz im Rahmen eines Kreditversicherungsvertrages zu erlangen, wird die Bonität Ihrer Abnehmer vom Versicherer geprüft und überwacht. Sie beantragen die Zeichnung eines Kreditlimits in der Höhe des maximalen offenen Postens, den Sie künftig gegenüber dem zu versichernden Kunden erwarten.
Der Versicherer bewertet regelmäßig die Bonität des Unternehmens anhand der vorhandenen finanziellen Unterlagen. Seine Bonitätsbewertung stellt die Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens bezogen auf die nächsten 12 Monate dar. Das resultierende Rating wird als Basis der Höhe des Kreditlimits herangezogen, welches der Versicherer für dieses Unternehmen zu decken bereit ist.
Es kommt vor, dass ein von Ihnen beantragtes Kreditlimit von Ihrem Versicherer allerdings nicht in der benötigten Höhe, sondern nur zum Teil (s.g. Teilzeichnung) oder gar nicht gezeichnet werden können (s.g. Ablehnung).
Welche Gründe gibt es hierfür?
a. Die Bonität des Kunden ist nicht ausreichend
Die finanziellen Verhältnisse des Abnehmers passen nicht zu der Höhe Ihres Kreditlimitwunsches.
b. Veraltete Unterlagen
Dem Versicherer liegen veraltete Informationen über dem Abnehmer vor.
Dies hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Kreditlimite nicht ausreichend gezeichnet werden konnten. Spätestens seit Ausbruch der Pandemie 2020 und dem Ukraine Konflikt 2022 können sogar Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres nur noch schwer die Einflüsse der sich immer schneller verändernden Gegenwart abbilden. Je älter die vorliegenden Unterlagen sind, umso schwieriger ist eine seriöse Bonitätsbewertung des Unternehmens.
c. Das „Kumul“ des Versicherers ist ausgeschöpft
Die Summe aller Kreditlimite, die ein Kreditversicherer über alle Versicherungsnehmer verteilt auf ein Risiko zeichnet, kumuliert sich zu einer Gesamtsumme. Diese Gesamtsumme, die im schlimmsten Fall vom Versicherer zu entschädigen ist, wird „das Kumul“ bezeichnet. Der Versicherer legt basierend auf der Bonität der Unternehmen sowohl das maximal höchste Einzellimit als auch die Höhe des maximalen Kumuls fest. Ist das Kumul ausgeschöpft, können neue Anfragen nicht gezeichnet werden.
Cover-On-Top-Deckungen – Die Lösung für solche Engpässe
Die „Cover-on-Top-Deckung“ bezeichnet zusätzliche Kreditlimite, die entweder durch die Kreditversicherer selbst mit risikoadjustierten Zusatzprämien oder durch zusätzliche Spezialversicherer ergänzend als „on Top“-Vertrag zu Ihrem primären Hauptvertrag zur Verfügung gestellt werden.
Dabei werden im Wesentlichen zwei Möglichkeiten unterschieden:
1. Individuelle Zusatzlimits auf einzelne Abnehmer durch den Versicherer des Hauptvertrages selbst
Einige Versicherer bieten Zusatzdeckungen aus dem eigenen Haus an, um den Limitbedarf gegen Zusatzprämie, ergänzend zum Primär-Vertrag zu erweitern. Diese Möglichkeit kann bedarfsgerecht, zielgerichtet und flexibel umgesetzt werden. Die Beitragsfindung variiert je nach Anbieter und wird entweder pauschal anhand der Limithöhe sowie erforderlichen Zeiträumen berechnet oder für das betroffene Risiko individuell kalkuliert und bepreist.
2. Zusatzdeckungen durch einen zweiten Versicherer
Diese Absicherungsform wird von Spezialanbietern zur Verfügung gestellt. Hierfür ist – neben der primären Kreditversicherung – ein separater Vertrag mit diesen Spezialanbietern nötig. Man unterscheidet hierbei zwei Absicherungsmethoden:
a. Pauschale Methode
Der Anbieter prüft die Zeichnungsquoten Ihres gesamten Limitportfolios des bestehenden Primärvertrages. Er bietet pauschal z.B. eine Verdoppelung der teilgezeichneten Kreditlimite des Erstversicherers an (begrenzt auf die ursprünglich jeweils angefragten Versicherungssummen). Insbesondere bei einer größeren Anzahl von teilgezeichneten Limits kann eine solche Lösung zielführend und als einfachste Ergänzung sinnvoll sein.
b. Einzel-Methode
Diverse Anbieter, bieten die Möglichkeit einzelne teilgezeichnete Limite auf Basis der Teilzeichnungen des Erstvertrages gesondert in Deckung zu nehmen. Die Versicherungsbedingungen dieser zweiten Versicherungsverträge (maximales Zahlungsziel, Überfälligkeitsfrist u.Ä.) orientieren sich dabei immer am Primärvertrag und übernehmen diese Parameter. In bestimmten Fällen sind am Markt sogar Einzeldeckungen auf Abnehmer darstellbar, die im Rahmen des primären Hauptversicherungsvertrages bonitätsseitig nicht darstellbar sind, also voll abgelehnt werden.
Individuelle Deckungen auf Abnehmer sind auch möglich, ohne dass ein Primärvertrag bestehen muss – s. g. Einzeldeckungen. Damit können auch für Versicherungsinteressenten, die keinen Hauptvertrag abschließen wollen, solche Einzeldeckungen sehr interessant sein.
In Zeiten steigender Rohstoff- und Energiepreise, sowie allgemein steigender Inflation, in denen die Umsätze bei gleichem Liefervolumen erheblich steigen, erhöht sich auch der Kreditlimitbedarf. Dies geschieht zum Teil schneller als die Kreditversicherer bzw. die Bonität der Abnehmer mit diesen Steigerungen Schritt halten können.
Eine Cover-on-Top-Deckung ist eine sinnvolle und wirksame Ergänzung, um Ihr Risiko vollumfänglich abzusichern.
Im Allgemeinen akzeptieren Factoring-Gesellschaften solche Zusatzdeckungen, sodass auch Ihre Kapazität für die Factoringfinanzierung entsprechend ausgeweitet wird, um mit Ihrem wachsenden Finanzierungsbedarf Schritt zu halten.