Cover-on-Top: Eine Erweiterung Ihres Kreditlimits

Redaktion |

Die Kredit­versicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko der Zahlungs­unfähigkeit Ihres Ab­nehmers – dem Forderungs­ausfall. Voraus­setzung hierfür ist unter anderem, dass der Versicherer auf Ihren Kunden eine aus­reichende Versicherungs­summe zeichnen kann – das Kredit­limit. Was aber, wenn das Kredit­limit nicht in der von Ihnen gewünschten Höhe in Ihrem Kredit­versicherungs­vertrag dar­stell­bar ist, Sie aber Ihren Ab­nehmer trotzdem in voller Höhe beliefern möchten? Neben Ihrem zusätzlichen Ausfall­risiko kann in solch einem Fall eine be­stehende Factoring-Finanzierung nicht die volle Liquidität zur Verfügung stellen.

Die „Cover-on-Top“ oder auch „Top-Up-Deckung“ genannt, ist hierfür die Lösung!

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Gründe für Teilzeichnungen und Ablehnungen

Um Versicherungs­schutz im Rahmen eines Kredit­versicherungs­vertrages zu erlangen, wird die Bonität Ihrer Abnehmer vom Versicherer geprüft und überwacht. Sie beantragen die Zeichnung eines Kredit­limits in der Höhe des maximalen offenen Postens, den Sie künftig gegenüber dem zu versichernden Kunden erwarten.

Der Versicherer bewertet regel­mäßig die Bonität des Unternehmens anhand der vorhandenen finanziellen Unterlagen. Seine Bonitäts­bewertung stellt die Aus­fall­wahrschein­lich­keit des Unternehmens bezogen auf die nächsten 12 Monate dar. Das resultierende Rating wird als Basis der Höhe des Kredit­limits heran­gezogen, welches der Versicherer für dieses Unternehmen zu decken bereit ist.

Es kommt vor, dass ein von Ihnen be­antragtes Kredit­limit von Ihrem Versicherer allerdings nicht in der benötigten Höhe, sondern nur zum Teil (s.g. Teil­zeichnung) oder gar nicht gezeichnet werden können (s.g. Ablehnung).

Welche Gründe gibt es hierfür?

a. Die Bonität des Kunden ist nicht ausreichend

Die finanziellen Verhältnisse des Ab­nehmers passen nicht zu der Höhe Ihres Kredit­limit­wunsches.

b. Veraltete Unter­lagen

Dem Versicherer liegen veraltete Informationen über dem Abnehmer vor.
Dies hat in der Vergangen­heit bereits dazu geführt, dass Kredit­limite nicht aus­reichend gezeichnet werden konnten. Spätestens seit Ausbruch der Pandemie 2020 und dem Ukraine Konflikt 2022 können sogar Daten des ab­ge­laufenen Geschäfts­jahres nur noch schwer die Einflüsse der sich immer schneller verändernden Gegen­wart ab­bilden. Je älter die vor­liegenden Unterlagen sind, umso schwieriger ist eine seriöse Bonitäts­bewertung des Unternehmens.

c. Das „Kumul“ des Versicherers ist aus­geschöpft

Die Summe aller Kredit­limite, die ein Kredit­versicherer über alle Versicherungs­nehmer verteilt auf ein Risiko zeichnet, kumuliert sich zu einer Gesamt­summe. Diese Gesamt­summe, die im schlimmsten Fall vom Versicherer zu entschädigen ist, wird „das Kumul“ bezeichnet. Der Versicherer legt basierend auf der Bonität der Unternehmen sowohl das maximal höchste Einzel­limit als auch die Höhe des maximalen Kumuls fest. Ist das Kumul aus­ge­schöpft, können neue Anfragen nicht gezeichnet werden.

Cover-On-Top-Deckungen – Die Lösung für solche Eng­pässe

Die „Cover-on-Top-Deckung“ bezeichnet zusätzliche Kredit­limite, die entweder durch die Kredit­versicherer selbst mit risiko­adjustierten Zusatz­prämien oder durch zusätzliche Spezial­versicherer ergänzend als „on Top“-Vertrag zu Ihrem primären Haupt­vertrag zur Verfügung gestellt werden.

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Dabei werden im Wesentlichen zwei Möglichkeiten unterschieden:

1. Individuelle Zusatz­limits auf einzelne Abnehmer durch den Versicherer des Haupt­vertrages selbst

Einige Versicherer bieten Zusatz­deckungen aus dem eigenen Haus an, um den Limit­bedarf gegen Zusatz­prämie, ergänzend zum Primär-Vertrag zu erweitern. Diese Möglichkeit kann bedarfs­gerecht, ziel­gerichtet und flexibel umgesetzt werden. Die Beitrags­findung variiert je nach Anbieter und wird entweder pauschal anhand der Limit­höhe sowie erforderlichen Zeit­räumen berechnet oder für das betroffene Risiko individuell kalkuliert und bepreist.

2. Zusatz­deckungen durch einen zweiten Versicherer

Diese Ab­sicherungs­form wird von Spezial­anbietern zur Verfügung gestellt. Hierfür ist – neben der primären Kredit­versicherung – ein separater Vertrag mit diesen Spezial­anbietern nötig. Man unterscheidet hierbei zwei Absicherungs­methoden:

a. Pauschale Methode

Der Anbieter prüft die Zeichnungs­quoten Ihres gesamten Limit­portfolios des bestehenden Primär­vertrages. Er bietet pauschal z.B. eine Ver­doppelung der teil­gezeichneten Kredit­limite des Erst­versicherers an (begrenzt auf die ursprünglich jeweils an­ge­fragten Versicherungs­summen). Insbesondere bei einer größeren Anzahl von teil­gezeichneten Limits kann eine solche Lösung ziel­führend und als einfachste Ergänzung sinnvoll sein.

b. Einzel-Methode

Diverse Anbieter, bieten die Möglichkeit einzelne teil­gezeichnete Limite auf Basis der Teil­zeichnungen des Erst­vertrages gesondert in Deckung zu nehmen. Die Versicherungs­bedingungen dieser zweiten Versicherungs­verträge (maximales Zahlungs­ziel, Überfälligkeits­frist u.Ä.) orientieren sich dabei immer am Primär­vertrag und übernehmen diese Parameter. In bestimmten Fällen sind am Markt sogar Einzel­deckungen auf Abnehmer dar­stellbar, die im Rahmen des primären Haupt­versicherungs­vertrages bonitäts­seitig nicht darstellbar sind, also voll abgelehnt werden.

Individuelle Deckungen auf Abnehmer sind auch möglich, ohne dass ein Primär­vertrag bestehen muss – s. g. Einzel­deckungen. Damit können auch für Versicherungs­interessenten, die keinen Haupt­vertrag abschließen wollen, solche Einzel­deckungen sehr interessant sein.

In Zeiten steigender Roh­stoff- und Energie­preise, sowie allgemein steigender Inflation, in denen die Umsätze bei gleichem Liefer­volumen erheblich steigen, erhöht sich auch der Kredit­limit­bedarf. Dies geschieht zum Teil schneller als die Kredit­versicherer bzw. die Bonität der Abnehmer mit diesen Steigerungen Schritt halten können.

Eine Cover-on-Top-Deckung ist eine sinnvolle und wirksame Ergänzung, um Ihr Risiko voll­umfänglich abzusichern.

Im Allgemeinen akzeptieren Factoring-Gesellschaften solche Zusatz­deckungen, sodass auch Ihre Kapazität für die Factoring­finanzierung entsprechend ausgeweitet wird, um mit Ihrem wachsenden Finanzierungs­bedarf Schritt zu halten.