Euler Hermes schafft Erleichterungen in den WKV – Policen
Redaktion |
Euler Hermes informiert am 24.03.2020:
Easy doing business with… – Erleichterungen für unsere Kunden
In den vergangenen Tagen und Wochen haben uns viele Fragen Ihrerseits und unserer Kunden hinsichtlich der Auswirkungen der aktuellen Pandemie auf unseren Deckungsschutz sowie das operative Tagesgeschäft und die Fristen und Obliegenheiten unserer Kunden erreicht. Grundsätzlich gilt auch in Krisenzeiten, dass der VN seine vertraglichen Verpflichtungen bzw. Obliegenheiten erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nichtsdestotrotz möchten wir unsere Kunden auch in diesen Zeit bestmöglich unterstützen. Wir haben uns daher für nachfolgende, zusätzliche Erleichterungen für das operative Handling der Policen entschieden:
- Möglichkeit zur Verlängerung von Zahlungszielen ohne vorherige Zustimmung seitens Euler Hermes um 60 Tage* sowie
- Ausweitung der Frist zur Einreichung einer Forderung zum Inkasso um 30 Tage
Die dargestellten Erleichterungen betreffen kumulierte Forderungen bis 500.000 Euro und haben vorerst eine Gültigkeit für Forderungen aus Lieferungen bis Ende Mai 2020. Über etwaige Verlängerungen der Maßnahmen halten wir Sie wie gewohnt informiert. Die Information unserer Kunden über die beschriebenen Maßnahmen erfolgt kurzfristig postalisch oder per E-Mail. Das diesbezügliche Schreiben finden Sie hier.
*Die Verlängerung sollte für den VN, seinen Kunden als auch uns gegenüber im Schadenfall nachvollziehbar sein. Eine entsprechende schriftliche Dokumentation im Innenverhältnis mit dem Debitor ist zwingend notwendig. Das im Versicherungsschein dokumentierte Zahlungsziel kann durch Verlängerung überschritten werden, sofern nicht bereits gemäß der AVB eine Verlängerungsmöglichkeit um 60 Tage gegeben ist (z.B. WKV-M/ CA).
20200324 EH Schriben über Verlängerung von Zahlungszielen und Ausweitung Frist Inkasso