Kautionsversicherung Kurzarbeit Gefahrerhöhung
Muss Kurzarbeit der Kautionsversicherung als Gefahrerhöhung gemeldet werden?
Redaktion |
Was wird als „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ angesehen? Gehört die Anmeldung von Kurzarbeit dazu? Muss solch ein Umstand dem Kautionsversicherer gemeldet werden? Welche Folgen ergeben sich daraus – vor Allem auch bei Nichtbeachtung? Diese Fragen beantworten wir in unserem folgenden Artikel, um unseren Kunden Handlungsempfehlungen zu geben und Sie auf die Thematik hin zu sensibilisieren.
Kautionsversicherung: Das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Kreditversicherer!
Kreditversicherer übernehmen im Rahmen von Kautionsversicherungsverträgen für Ihre Versicherungsnehmer Bürgschaften, die sie ihren Auftraggebern, als Voraussetzung zur Übernahme der Aufträge im Tagesgeschäft, übermitteln müssen.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Übernahme dieser Bürgschaften ist, dass der Kreditversicherer von der guten Vermögens- und Finanzlage des Versicherungsnehmers überzeugt ist. Nur dann wird er für seinen Kunden bürgen! Hierzu prüft er zu Beginn die Bonität des Versicherungsnehmers. Während der Vertragslaufzeit, die in der Regel viele Jahre überdauert, will und muss der Versicherer seine einmal gefundene Überzeugen immer wieder überprüfen. Deshalb ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Kreditversicherer jeweils zeitnah, nach deren Erstellung seine Jahresabschlüsse zur Prüfung einzureichen. Die erneute Einschätzung dient dazu, dass die einmal getroffene „Kredit“-Entscheidung auch weiterhin aufrechterhalten werden kann.
Die Vertragsbeziehung in der Kautionsversicherung ist, wie auch ein Kreditverhältnis, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Versicherungsnehmer kann darauf vertrauen, dass der Versicherer im Tagesgeschäft mit dem einmal gewährten Bürgschaftsvolumen zur Verfügung steht und die Bürgschaften zeitnah nach Beantragung ausstellt.
Der Versicherer vertraut darauf, dass die Finanzlage des Versicherungsnehmers, die er aus den Jahresabschlüssen erkennt im weiteren zeitlichen Verlauf bis zur Einreichung des nächsten Jahresabschlusses, keiner wesentlichen negativen Veränderungen unterliegt.
Sollte sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers dann widererwartend trotzdem einmal verschlechtern, legt der Versicherer hohen Wert darauf, dass er umgehend über die Veränderung informiert wird.
Deshalb haben die Kreditversicherer – ähnlich wie auch Banken – in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Regelungen vereinbart, wonach der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer über eine solche Veränderung zu informieren. Diese Verpflichtung ist eine vertragliche „Obliegenheit“.
Was ist eine „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse “?
Der Begriff der „wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ ist nicht gesetzlich definiert. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu recht eindeutig. Man stellt bei Unternehmen auf die Liquiditäts- und Eigenkapitalentwicklung ab. Von einer wesentlichen Verschlechterung ist auszugehen, wenn eine Vermögensminderung erheblich ist. Man geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn diese Minderung mindestens 20% und mehr beträgt.
In Bezug auf ein klassisches Kreditverhältnis geht man davon aus, dass eine wesentliche Verschlechterung vorliegt, wenn sich das Vermögen sichtbar und nicht nur vorübergehend verringert und so die Gefahr besteht, dass ein Kredit aus dem verbliebenen Vermögen nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Diese Sicht wird analog von Kreditversicherungen ebenfalls angewandt.
Aber auch andere Umstände, wie zum Beispiel gegen das Unternehmen eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, können Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung des Vermögens darstellen. Seit der Schuldrechtsreform 2002 muss die Verschlechterung noch nicht eingetreten sein. Es reicht aus, wenn die Gefahr besteht, dass eine solche droht.
Was sind die Folgen?
Das heißt nicht, dass der Kreditversicherer den Kautionsversicherungsvertrag automatisch und sofort beendet, sobald er von der Verschlechterung der Vermögenslage erfährt. Vielmehr wird oftmals gemeinsam versucht eine Lösung zu finden, um den Kautionsversicherungsvertrag im vergleichbaren Umfang aufrechterhalten zu können.
Verletzt der Versicherungsnehmer allerdings diese Obliegenheit und unterlässt eine zeitnahe Information gegenüber des Versicherers, ist dieser im schlimmsten Fall zur außerordentlichen Kündigung des Kautionsversicherungsvertrages berechtigt. Eine solche Kündigung kann ähnliche Auswirkungen wie die Kündigung der Kontokorrentlinie durch die Hausbank haben. Sie würde die Liquidität des Unternehmens plötzlich zusätzlich belasten, weil der Spielraum für Bürgschaften damit umgehend weiter eingegrenzt wäre. In einer solchen Situation in der die Bonität ohnehin belastet ist, ist ein Ersatz schwierig in der Kürze der Zeit zu finden.
Was bedeutet das im Hinblick auf die derzeitige Krise, insbesondere mit Bezug auf die Anmeldung von Kurzarbeit?
In der Corona-Krise kommt es nun vermehrt zu der Situation, dass viele Unternehmen feststellen, dass der Umsatz einbricht und dass in absehbarer Zeit die Liquiditätsgrenze erreicht wird. Viele Unternehmen mussten und müssen Kurzarbeit anmelden. Solche Situationen, insbesondere die Anmeldung der Kurzarbeit, sind grundsätzlich Umstände die darauf hindeuten, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens wesentlich verschlechtert. Insofern ist dieser Umstand grundsätzlich gegenüber dem Kreditversicherer meldepflichtig!
Als spezialisierter Makler haben wir diese Themen mit den Kautionsversicherern unserer Kunden besprochen. Wir empfehlen jedem Kunden ausdrücklich den Kautionsversicherer zeitnah zu informieren, sobald eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erkennbar ist. Insbesondere die Anmeldung von Kurzarbeit ist ein solcher Umstand!
Viele der Kautionsversicherer haben uns gegenüber geäußert, dass man in der Corona-Krise die Kunden so weit wie möglich entgegenkommen will und vermeiden will Kautionslinien zu kürzen. Wir unterstützen unsere Kunden in den Gesprächen mit den Versicherern um Lösungen zu finden und stehen Ihnen zur Seite.