Factoring HFB Creditversicherungsmakler GmbH

Factoring

Flexibilität in der Unternehmens­finanzierung

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Bestand­teile von Factoring

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Liquidität

Factoring bietet flexible Liquidität angepasst an Ihre Unternehmens­entwicklung.

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Schutz

100% des Forderungs­ausfalls­risiko trägt der Faktor.

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Forderungs­management

Nach Wunsch übernimmt der Faktor Debitoren­buch­haltung, Mahn­wesen und Inkasso

Was ist Factoring?

Factoring ist eine flexible Finanzierungs­lösung. Sie verkaufen täglich Ihre offene Rechnungen an ein Factoring­unternehmen (auch Faktor genannt). Ihnen steht direkt (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden) der Großteil (i.d.R. 90%) des Gegen­wertes als Liquidität zur Verfügung.

Ihr Kunde zahlt die Rechnung wie vereinbart im Rahmen des Zahlungs­ziels an den Faktor. Das Risiko eines Zahlungs­ausfalls trägt der Faktor zu 100%

Factoring sorgt für eine flexible Liquidität und gewähr­leistet Ihrem Unternehmen kontinuierliche Zahlungs­fähigkeit.

Das Volumen der Finanzierung passt sich Ihrer Unternehmens­entwicklung an. Gerade in Wachstums­phasen ist die ein großer Vorteil.

Formen des Factoring

Full-Service-Factoring:

Eine Factoring-Lösung mit Rundum-Service. Neben der Finanzierungs­funktion und dem 100%igen Ausfall­schutz übernimmt der Faktor die Debitoren­buch­haltung sowie Mahn­wesen und Inkasso.

Im Full Service Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen und erhalten innerhalb von 24 Stunden vom Faktor bis zu 90 % der aus­stehenden Forderungs­summe. Ihr Kunde, der Debitor, zahlt den Rechnungs­betrag an den Faktor. Bleibt die Zahlung aus, übernimmt der Faktor das Mahn­wesen und Inkasso.

Inhouse-Factoring:

Wie im Full Service Verfahren verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Faktor und erhalten einen Großteil des Gegen­wertes (i.d.R. 90%) als direkte Liquidität innerhalb von meist 24 Stunden. Und auch hier geht das Forderungs­ausfallrisiko zu 100% auf den Faktor über.

Der Unterschied zum Full Service Verfahren liegt im Verbleib des Debitoren­managements bei Ihnen. Der Factor tritt gegen­über dem Kunden erst unmittelbar in Erscheinung, wenn dieser seine Rechnung 60 Tage nach Fällig­keit nicht gezahlt hat. Dann übernimmt der Faktor das Inkasso.

Stilles-Inhouse-Factoring:

Wie im Full Service Verfahren verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Faktor und erhalten einen Großteil des Gegen­wertes (i.d.R. 90%) als direkte Liquidität innerhalb von meist 24 Stunden. Und auch hier geht das Forderungs­ausfallrisiko zu 100% auf den Faktor über.

Der Unterschied zum Full Service Verfahren liegt im Verbleib des Debitoren­managements bei Ihnen.

Während der Factor im klassischen Inhouse-Factoring gegenüber dem Kunden erst unmittelbar in Erscheinung tritt, wenn dieser seine Rechnung 60 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt hat, tritt er beim stillen Inhouse-Factoring gegenüber dem Kunden überhaupt nicht in Erscheinung, solange Sie dies nicht wünschen. Sollte eine Forderung 60 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt sein, können Sie wählen, ob das Factoring­verfahren offen gelegt werden soll und der Faktor Inkasso­maßnahmen durch­führen soll oder ob Sie die Forderung zurückkaufen.

Ultimo-Factoring:

Bei Ultimo-Factoring handelt es sich um eine einmalige Leistung. Unmittelbar vor Ihrem Bilanzierungs­datum können Sie einmal Ihre Forderungen an einen Faktor verkaufen. Das System funktioniert genauso wie die klassischen Factoring-Lösungen:

Der Faktor kauft vor Ihrem Bilanzierungs­datum einmalig Ihr offene Forderungen. Sie optimieren so Ihre Liquiditäts­kennzahlen und kürzen Ihre Bilanz­summe. Auf der Aktiv­seite verlassen Ihre Forderungen Ihre Bilanz. Auf der Passiv­seite verringern sich Ihre Bank­verbind­lichkeiten oder Ihre Verbind­lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Durch die insgesamt Reduzierung der Bilanz­summe bei gleich­bleibendem Eigen­kapital steigt so Ihre Eigen­kapital­quote.

Dies kann Ihnen bei Verhandlungen mit Banken hin­sichtlich Höhe der Kredite und Konditionen helfen.

Ein­vertrags- vs. Zwei­vertrags­model:

Durch den Forderungs­verkauf geht 100% des Forderungs­ausfalls­risikos auf den Faktor über. In der Regel sichern Factoring­unternehmen dieses Risiko durch eigene Kredit­versicherungs­verträge ab. Die Kosten dafür sind Bestand­teil Ihrer Factoring-Gebühr.

In Fällen, in denen Sie bereits eine eigene Waren­kredit­versicherung geschlossen haben, kann das Factoring auch im sogenannten Zwei­vertrags-Model durch­geführt werden. Sie müssen Ihre WKV-Police nicht kündigen. Der Faktor kauft Ihre Forderungen im Rahmen der Kredit­limite, die der Kredit­versicherer zeichnet, an. Die Entschädigungs­leistung im Schaden­fall wird an den Faktor im Voraus abgetreten.

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