Vertrauensschadenversicherung –
Schutz vor Vermögensschäden aus Betrug und anderen unerlaubten Handlungen
Nur eines von vielen realen Schaden-Szenarien!
Weitere reale Schadenbeispiele finden Sie hier
Schützen Sie sich vor Vermögensschäden durch Betrug, Diebstahl, Untreue, etc.
Sie erhalten eine große Bestellung von einem Ihrer Kunden per E-Mail. Gerade als Sie die Waren ausliefern wollen, erhalten Sie die Information, dass der Lieferort wechselt, weil die Waren in einer anderen Produktionsstätte Ihres Kunden benötigt werden. Kein Problem! Sie liefern zum neuen Bestimmungsort! Sie fakturieren Ihre Rechnung.
Zwei Wochen danach erhält Ihre Mitarbeiterin einen Anruf aus der Kreditorenbuchhaltung Ihres Kunden. Man kann keinen Wareneingang verzeichnen und fragt nach dem Grund der Rechnung.
Sie recherchieren! Es stellt sich heraus, dass die Waren nie von Ihrem Kunden bestellt wurden und auch der Lieferort Ihrem Kunden völligst unbekannt ist.
Zunächst gehen Sie davon aus, dass dies ja über Ihre Warenkreditversicherung gedeckt ist. Sie müssen dabei aber leider erfahren, dass dies kein Versicherungsfall der Warenkreditversicherung ist, sondern, dass Sie Opfer eines sogenannten Bestellerbetrugs wurden. Sie verständigen die Polizei. Die Waren bleiben verschwunden…
Der Schaden liegt im fünfstelligen Bereich…
Sie sprechen mit einem spezialisierten Kreditversicherungsmakler. Er rät Ihnen zum Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung. Damit versichern Sie sich in Zukunft gegen die finanziellen Folgen eines Betrugs und anderen unerlaubten Handlungen.
Wovor schützt Sie eine Vertrauensschadenversicherung?
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich gegen Vermögensschäden, die Ihnen durch Vertrauenspersonen oder Dritten auf Grund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen zugefügt wurden.
Beispiele unerlaubter Handlung:
- Betrug
- Sonderfälle sind bekannt unter Begriffen wie
- „Fake-President“,
- „Payment Diversion“,
- „Man in the Middle“
- Untreue
- Diebstahl
- Raub
- unmittelbare Hackerschäden
- Phishing, Pharming
- Verrat von Betriebs und Geschäftsgeheimnisse
Zu dem Kreis der Vertrauenspersonen zählen:
- Arbeitnehmer, Aushilfen, Volontäre, Auszubildende, Praktikanten, Heimarbeiter, Gaststudenten
- Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte (sofern diese jeweils nicht mehr als 20% Anteile am Unternehmen besitzen)
- Zeitarbeitskräfte
- Mitarbeiter von beauftragen Unternehmen, die sich in den Räumen oder dem Betriebsgelände befinden
- Mitarbeiter oder Dienstleister für IT, auch wenn sie sich nicht in den Räumen des Unternehmens befinden
- Für das Unternehmen tätige Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie deren Angestellte
Wer sind Dritte?
- jede natürliche und juristische Person, die weder versichertes Unternehmen noch Vertrauensperson ist