Factoring –
Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung
Passen Sie Ihre Finanzierung mit Factoring flexibel an Ihre Unternehmensentwicklung an!
Bestandteile von Factoring
Factoring bietet flexible Liquidität angepasst an Ihre Unternehmensentwicklung.
100% des Forderungsausfallsrisiko trägt der Faktor.
Nach Wunsch übernimmt der Faktor Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso
Was ist Factoring?
Factoring ist eine flexible Finanzierungslösung. Sie verkaufen täglich Ihre offene Rechnungen an ein Factoringunternehmen (auch Faktor genannt). Ihnen steht direkt (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden) der Großteil (i.d.R. 90%) des Gegenwertes als Liquidität zur Verfügung.
Ihr Kunde zahlt die Rechnung wie vereinbart im Rahmen des Zahlungsziels an den Faktor. Das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt der Faktor zu 100%
Factoring sorgt für eine flexible Liquidität und gewährleistet Ihrem Unternehmen kontinuierliche Zahlungsfähigkeit.
Das Volumen der Finanzierung passt sich Ihrer Unternehmensentwicklung an. Gerade in Wachstumsphasen ist die ein großer Vorteil.

Formen des Factoring
Full-Service-Factoring:
Eine Factoring-Lösung mit Rundum-Service. Neben der Finanzierungsfunktion und dem 100%igen Ausfallschutz übernimmt der Faktor die Debitorenbuchaltung sowie Mahnwesen und Inkasso.
Im Full Service Factoring verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen und erhalten innerhalb von 24 Stunden vom Faktor bis zu 90 % der ausstehenden Forderungssumme. Ihr Kunde, der Debitor, zahlt den Rechnungsbetrag an den Faktor. Bleibt die Zahlug aus, übernimmt der Faktor das Mahnwesen und Inkasso.
Inhouse-Factoring:
Wie im Full Service Verfahren verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Faktor und erhalten einen Großteil des Gegenwertes (i.d.R. 90%) als direkte Liquidität innerhalb von meist 24 Stunden. Und auch hier geht das Forderungsausfallrisiko zu 100% auf den Faktor über.
Der Unterschied zum Full Service Verfahren liegt im Verbleib des Debitorenmanagements bei Ihnen. Der Factor tritt gegenüber dem Kunden erst unmittelbar in Erscheinung, wenn dieser seine Rechnung 60 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt hat. Dann übernimmt der Faktor das Inkasso.
Stilles-Inhouse-Factoring:
Wie im Full Service Verfahren verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an einen Faktor und erhalten einen Großteil des Gegenwertes (i.d.R. 90%) als direkte Liquidität innerhalb von meist 24 Stunden. Und auch hier geht das Forderungsausfallrisiko zu 100% auf den Faktor über.
Der Unterschied zum Full Service Verfahren liegt im Verbleib des Debitorenmanagements bei Ihnen.
Während der Factor im klassischen Inhouse-Factoring gegenüber dem Kunden erst unmittelbar in Erscheinung tritt, wenn dieser seine Rechnung 60 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt hat, tritt er beim stillen Inhouse Factoring gegenüber dem Kunden überhaupt nicht in Erscheinung, so lange Sie dies nicht wünschen. Sollte eine Forderung 60 Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt sein können Sie wählen, ob das Factoringverfahren offen gelegt werden soll und der Faktor Inkassomaßnahmen durchführen soll oder ob Sie die Forderung zurückkaufen.
Ultimo-Factoring:
Bei Ultimo-Factoring handelt es sich um eine einmalige Leistung. Unmittelbar vor Ihrem Bilanzierungsdatum können Sie einmal Ihre Forderungen an einen Faktor verkaufen. Das System funktioniert genauso wie die klassischen Factoring-Lösungen:
Der Faktor kauft vor Ihrem Bilanzierungsdatum einmalig Ihr offene Forderungen. Sie optimieren so Ihre Liquiditätskennzahlen und kürzen Ihre Bilanzsumme. Auf der Aktivseite verlassen Ihre Forderungen Ihre Bilanz. Auf der Passivseite verringern sich Ihre Bankverbindlichkeiten oder Ihre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Durch die insgesamte Reduzierung der Bilanzsumme bei gleichbleibenden Eigenkapital steigt so Ihre Eigenkapitalquote.
Dies kann Ihnen bei Verhandlungen mit Banken hinsichtlich Höhe der Kredite und Konditionen helfen.
Einvertrags- vs. Zweivertragsmodel:
Durch den Forderungsverkauf geht 100% des Forderungsausfallsrisiko auf den Faktor über. In der Regel sichern Factoringunternehmen dieses Risiko durch eigene Kreditversicherungsverträge ab. Die Kosten dafür sind Bestandteil Ihrer Factoring-Gebühr.
In Fällen in denen Sie bereits eine eigene Warenkreditversicherung geschlossen haben, kann das Factoring auch im so genannten Zweivertrags-Model durchgeführt werden. Sie müssen Ihre WKV-Police nicht kündigen. Der Faktor kauft Ihre Forderungen im Rahmen der Kreditlimite, die der Kreditversicherer zeichnet, an. Die Entschädigungsleistung im Schadenfall wird an den Faktor im Voraus abgetreten.
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