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Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Entscheidung der EU-Kommission begrüßt. Hiernach können nunmehr Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbindungen (bis zu 24 Monate) auch für Abnehmer mit Sitz in ausgewählten OECD-Ländern über die so genannten Hermesdeckungen gedeckt