Der 30 Mrd. EUR Schutzschirm, der gemeinsam mit der Bundesrepublik über die Kreditversicherungsbranche gespannt wurde soll die Lieferketten der deutschen Wirtschaft sichern. Die Kreditversicherer sollen in die Lage versetzt werden ehemals vor der Krise gezeichnete Limit auch während der Krise, trotz der negativen Entwicklungen der Bonitäten, aufrecht zu erhalten. Atradius informiert in seinem Schreiben vom 30.04.2020 darüber wie die Vereinbarung im Hauses Atradius umgesetzt wird.
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Mit Bezug auf die Corona-Krise hat nun auch Zurich Kreditversicherung Fragen Ihrer Kunden zur Auslegung der Vertragsinhalte in der Warenkreditversicherung beantwortet. Die Antworten finden Sie im folgenden Text:
Die Corona-Krise hat mittlerweile weltweit alle Bereiche des Lebens fest im Griff. Im Folgenden berichten wir unseren Zwischenstand aus Sicht des spezialisierten Versicherungsmaklers für die Bereiche Kredit- & Kautionsversicherung. Wir beschäftigen uns mit den Fragen, hinsichtlich zu erwartenden Insolvenzzahlen und welche Auswirkungen diese gestiegene Risikosituation auf das Verhalten der Kreditversicherer zum aktuellen Zeitpunkt hat. Wir wollen Ihnen ein Gefühl für die Lage in diesen Bereichen vermitteln, damit Sie Ihre Handlungsweise – gerne mit uns zusammen – danach ausrichten können.
Die R+V bezieht am 17.04.202 Stellung zur Frage hinsichtlich ihres Umgangs Ihrer Zeichnungspolitik im Rahmen der Corona-Krise
Atradius beantwortet am 09.04.2020 wichtige Fragen zum Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Corona
Die Coface informiert am 06.04.2020 darüber, dass Sie bis auf Weiteres die Verfügbarkeit der TopLiner-Deckungen aussetzen wird.
Aufgrund der Komplexität mancher Diskussionen sind die Zeitfenster zwischen der Ankündigung und der Umsetzung recht klein. Wir bitten hier für Verständnis.
Unter den derzeitigen wirtschaftlichen Umständen
Coface informiert am 06.04.2020
Ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Corona-Pandemie als eine Naturkatastrophe im Sinne des Versicherungsvertrags anzusehen ist?
Die Corona-Pandemie fällt nicht unter den Begriff der Naturkatastrophen, die in unseren Versicherungsverträgen – soweit enthalten – als natürliche Umweltereignisse, wie z. B.
Coface informiert am 23.03.2020:
Der internationale Kreditversicherer Coface lockert im Kontext der Corona-Krise temporär einzelne vertragliche Regelungen für Versicherungsnehmer. „Wir wollen damit unsere Kunden entlasten. Wir wissen natürlich,
Atradius informiert am 20.03.2020:
Die Versicherungsnehmer haben mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Möglichkeit Überschreitungen des maximalen Verlängerungszeitraums erst nach 60 statt wie bisher nach 30 Tagen zu melden bzw. den Inkassoauftrag zu erteilen.
Euler Hermes informiert am 24.03.2020:
Easy doing business with… – Erleichterungen für unsere Kunden
In den vergangenen Tagen und Wochen haben uns viele Fragen Ihrerseits und unserer Kunden hinsichtlich der Auswirkungen der aktuellen Pandemie auf unseren Deckungsschutz sowie das operative Tagesgeschäft und die Fristen und Obliegenheiten unserer Kunden erreicht.