Wir haben uns in der letzten Woche mit mehreren Kautionsversicherungsanbietern über deren derzeitige Zeichnungspolitik ausgetauscht. Wir wollten wissen, wie diese durch Corona beeinflusst wurde, ob sich Änderungen ergeben haben und wenn ja, welche. Im folgenden Artikel berichten wir über die Ergebnisse dieser Gespräche.

Um ihren Versicherungsnehmern in der Kreditversicherung entgegen zu kommen und diese in der Krise zu unterstützen hat auch Zurich nun temporäre Lockerungen in den vertraglichen Vereinbarungen beschlossen. Darüber informiert Zurich Kreditversicherung in ihrem Schreiben vom 30. April 2020.

Mit Bezug auf die Corona-Krise hat nun auch Zurich Kreditversicherung Fragen Ihrer Kunden zur Auslegung der Vertragsinhalte  in der Warenkreditversicherung beantwortet. Die Antworten finden Sie im folgenden Text:

Die Corona-Krise hat mittlerweile weltweit alle Bereiche des Lebens fest im Griff. Im Folgenden berichten wir unseren Zwischenstand aus Sicht des spezialisierten Versicherungsmaklers für die Bereiche Kredit- & Kautionsversicherung. Wir beschäftigen uns mit den Fragen, hinsichtlich zu erwartenden Insolvenzzahlen und welche Auswirkungen diese gestiegene Risikosituation auf das Verhalten der Kreditversicherer zum aktuellen Zeitpunkt hat. Wir wollen Ihnen ein Gefühl für die Lage in diesen Bereichen vermitteln, damit Sie Ihre Handlungsweise – gerne mit uns zusammen – danach ausrichten können.

Was wird als „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“ angesehen? Gehört die Anmeldung von Kurzarbeit dazu? Muss solch ein Umstand dem Kautions-Versicherer gemeldet werden? Welche Folgen ergeben sich daraus, vor Allem auch bei Nichtbeachtung?